Mein Wahlkreis
Manchmal werde ich gefragt: "Wie funktioniert das Wahlsystem überhaupt?"
Bei den Wahlen zum Sächsischen Landtag haben Sie gemäß Landeswahlgesetz zwei Stimmen.
Der 1. Sächsische Landtag hatte hierzu im Jahre 1993 beschlossen, dass die Anzahl der Sitze von 160 auf 120 verkleinert wird. Mit dieser Reform wurden auch die Wahlkreise neu eingeteilt, von denen es seither nicht mehr 80, sondern lediglich noch 60 gibt. In den 60 Direktwahlkreisen bestimmen die Parteien und nun auch Wählervereinigungen in geheimer Wahl eine Bewerberin oder einen Bewerber. Wer bei der Wahl die meisten der sogenannten "Erststimmen" auf sich vereinen kann, zieht direkt in das Parlament ein.
Meine Partei, die CDU, hatte mich für den Wahlkreis 28 (Leipzig 4) nominiert. Bei den den Wahlen zum 5. Sächsischen Landtag am 30. August 2009 konnte ich von den Wählerinnen und Wähler, die in diesem Gebiet wahlberechtigt sind, die Mehrheit der Stimmen auf meine Person vereinen. Deshalb vertrete ich Sie in folgenden Stadt- bzw. Ortsteilen Leipzigs:
Zentrum Ost
Zentrum Südost
Zentrum Nordwest
Zentrum Nord
Zentrum West
Zentrum
Neustadt-Neuschönefeld
Mölkau
Reudnitz-Thonberg
Stötteritz
Die übrigen 60 Sitze werden nach dem „Zweitstimmenergebnis“ vergeben. Das heißt, die Parteien und Wählvereinigungen, die bei der Wahl mehr als 5 % aller abgebenen gültigen Zweitstimmen erringen konnten und damit ins Parlament einziehen, erhalten diese Mandate entsprechend ihres Wahlergebnisses zusätzlich. Da die CDU im Freistaat Sachsen mehr Direktmandate errungen hat, als ihr an Sitzen nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würde - so genannte "Überhangmandate" -, gibt es für andere Fraktionen "Ausgleichsmandate". Somit sitzen im Sächsischen Landtag zurzeit 132 Abgeordnete.
Ihre Christine Clauß
Quellen: Stadtinformation Leipzig, Zoo Leipzig, Cosmotourist, Hauptbahnhof-Promenaden Leipzig, Russische Kirche, Michaeliskirche, Schumann-Verein, Wikipedia